AGB
AGB
I. Geltungsbereich
Ein Vertrag kommt nur auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma MPS-Elektrotechnik, Grabenstrasse 9, 53757 St. Augustin, nachfolgend „MPS-Elektrotechnik“ genannt, zustande. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MPS-Elektrotechnik gelten auch dann, wenn MPS-Elektrotechnik in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Verkaufsbedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
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Der Käufer ist an seine Bestellung für vier Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande durch die von MPS-Elektrotechnik innerhalb dieser Frist vorgenommenen Auftragsbestätigung oder eine unmittelbar auf die Bestellung vorgenommene Lieferung. Auftragsbestätigung mittels web- basierender Art und/oder Telefax genügen der Schriftform. MPS-Elektrotechnik ist berechtigt, von der Auftragsbestätigung eventuelle, dem Käufer zumutbare Abweichungen von der Bestellung mitzuteilen. Diese Abweichungen sind für beide Teile verbindlich, falls der Käufer nicht innerhalb von zwölf Tagen nach der Absendung der Auftragsbestätigung deren Inhalt schriftlich widerspricht. Im Falle eines solchen Widerspruchs ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, innerhalb einer weiteren Frist von zwölf Tagen durch Absendung einer entsprechenden schriftlichen Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.
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Vertragliche Änderungen nach einem wirksam zustande gekommenen Auftrag sind nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig.
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MPS-Elektrotechnik ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise sofort zurückzutreten, a) wenn durch Einwirkung von höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Unruhen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen) die Durchführung des Vertrages nachhaltig gestört wird; b) wenn über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach lokalem Recht gleichartigen Verfahrens gestellt wird.
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Die Vertragssprache für alle mit MPS-Elektrotechnik abgeschlossenen Verträge ist deutsch.
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Verträge, die Kaufabwicklung betreffend, werden bei MPS-Elektrotechnik digital gespeichert. Rechnungen werden als PDF gespeichert.
III. Erfüllungsort
Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
IV. Lieferzeit und Widerruf
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Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, MPS-Elektrotechnik hat die Verzögerungen zu vertreten.
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Wenn infolge des Verschuldens des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, hat MPS-Elektrotechnik nach seiner Wahl das Recht, nach Setzung einer Nachfrist von zehn Tagen entweder unter Wegfall des Zahlungsziels die sofortige Zahlung des Kaufpreises zu verlangen (Rückstandsrechnung), oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen oder bei Verzögerung in der Anlieferung von wesentlichem Vormaterial, wenn die Dauer der Behinderung länger als eine Woche andauert. Die Lieferfrist wird um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. MPS-Elektrotechnik ist verpflichtet, dem Besteller unverzüglich Nachricht vom Grund der Behinderung zu geben, sobald zu erkennen ist, dass die vereinbarten Lieferfristen nicht eingehalten werden können. Bei einer Behinderung von mehr als fünf Wochen Dauer besteht ein wechselseitiges Rücktrittsrecht. Das Rücktrittsrecht des Bestellers muss jedoch mindestens zwei Wochen vor dessen Ausübung schriftlich angekündigt werden.
V. Freiwilliges Rückgaberecht bei allen von MPS-Elektrotechnik gekauften Artikeln
Für alle Einkäufe von MPS-Elektrotechnik-Artikeln gewähren wir Ihnen neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von insgesamt 30 Tagen ab Warenerhalt. Mit diesem Rückgaberecht können Sie sich auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (siehe Widerrufsbelehrung oben) vom Vertrag lösen, indem Sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) an uns, und zwar konkret an die am Ende dieser Ziffer genannte Adresse, zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus. Voraussetzung für die Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts ist jedoch, dass Sie die Ware lediglich zur Probe, wie in einem Ladengeschäft, verwendet haben und die Ware vollständig, in ihrem ursprünglichen Zustand unversehrt und ohne Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung zurückschicken. Sollten Sie Fragen oder Probleme mit der Rücksendung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Das freiwillige Rückgaberecht besteht nicht für den Kauf von Geschenkgutscheinen.
Bitte senden Sie Artikel an:
MPS-Elektrotechnik
Grabenstrasse 9
53757 St. Augustin
Die Rückzahlung erfolgt bei Ausübung des freiwilligen Rückgaberechts auf das von Ihnen zur Zahlung verwendete Konto. Bei Zahlung auf Rechnung, sowie Überweisung bei Vorkasse, wird die Rücküberweisung an das Konto angewiesen, von dem die Überweisung getätigt wurde. Haben Sie per PayPal / Kreditkarte gezahlt, erfolgt die Rückerstattung auf das damit verbundene PayPal-/ Kreditkartenkonto.
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht wird von der Einhaltung unserer Regeln zum ergänzenden vertraglich eingeräumten (freiwilligen) Rückgaberecht nicht berührt und bleibt unabhängig hiervon bestehen. Bis zum Ablauf der Frist für das gesetzliche Widerrufsrecht gelten ausschließlich die dort aufgeführten gesetzlichen Bedingungen. Das vertraglich eingeräumte (freiwillige) Rückgaberecht beschränkt zudem nicht Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen uneingeschränkt erhalten bleiben.
VI. Nachlieferungsfrist und Verzugsschaden
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Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist wird ohne weitere Erklärung eine Nachlieferfrist von zwölf Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Nachlieferfrist ist der Käufer berechtigt, MPS-Elektrotechnik schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er diesen bei Setzung der Nachfrist angedroht hat. Fehlt eine derartige Erklärung bei der Setzung der Nachfrist, wird MPS-Elektrotechnik nach Ablauf dieser Frist nach seiner Wahl von der Verpflichtung zur Lieferung frei, wenn sich der Besteller auf Anfrage hin innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
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Fixgeschäfte werden keine getätigt.
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Für vom Besteller behauptete Schäden im Falle der Lieferverzögerung, zu denen auch Aufwendungsersatzansprüche nach § 284 BGB gehören, haftet MPS-Elektrotechnik nur, wenn der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verstoß gegen rechtsverbindliche Zusicherungen sowie bei arglistigem Verhalten und groben Verschulden. Im Übrigen sind Ersatzansprüche bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens, es sei denn, MPS-Elektrotechnik ist bei der Bestellung auf die Möglichkeit eines darüber hinausgehenden Schadens hingewiesen worden.
VII. Abnahmeverpflichtung
Falls der Besteller die Ware nicht abnimmt, die Abnahmeverweigerung bereits vor der Auslieferung angekündigt hat oder ausgelieferte Ware unberechtigt zurückschickt oder MPS-Elektrotechnik gemäß XI. zur Nichtlieferung berechtigt ist, hat MPS-Elektrotechnik das Recht, den Besteller mit einer Frist von zwölf Tagen zur Vertragserfüllung aufzufordern. Nach Ablauf dieser Frist ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen und den ihr entstandenen Schaden pauschal mit einem Drittel des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen oder nach ihrer Wahl den nachweisbar tatsächlich entstandenen Mindererlös geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt, einen tatsächlich entstandenen geringeren Schaden nachzuweisen.
VIII. Gewährleistung und Mängelrecht
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Sachmängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes oder Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Sachmängelansprüche.
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Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen deshalb entstanden sind oder sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung an einen anderen Ort als dem Ort der Übergabe verbracht worden ist; es sei denn, die Verbringung entspricht einem vertragsgemäßen Gebrauch.
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Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen aus der mangelhaften Lieferung gegenüber MPS-Elektrotechnik nicht erfüllt hat, ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
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Angaben zur Funktion und Anwendung von Neu- und Gebrauchtware oder sonstige technische Auskünfte erteilt MPS-Elektrotechnik nach bestem Gewissen und aufgrund vorhandener Erfahrungen.
IX. Haftungsbeschränkung
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Über die in VII. eingeräumten, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem – auch deliktischem – Rechtsgrund ausgeschlossen. MPS-Elektrotechnik haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
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Soweit die Haftung von MPS-Elektrotechnik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten, Arbeitnehmers, Mitarbeiters, Vertreters und Erfüllungsgehilfen von MPS-Elektrotechnik.
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Wenn MPS-Elektrotechnik dem Käufer Unternehmer vermittelt, welche aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Käufer die von MPS-Elektrotechnik gelieferten Waren verbauen, gilt dieser Dritte nicht als Erfüllungsgehilfe von MPS-Elektrotechnik.
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Die Haftungsbeschränkung gemäß der Ziffer 1 und 2 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und wenn MPS-Elektrotechnik eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen bzw. deren Eigenschaft zugesichert hat. Sie gilt außerdem nicht für Ansprüche aus §§ 1, 4, 14 des Produkthaftungsgesetzes. Sofern MPS-Elektrotechnik fahrlässig eine Hauptpflicht oder vertragswesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei leichter Fahrlässigkeit auf 50 Prozent des vorhersehbaren Schadens. Ziffer 2 gilt auch für diesen Fall.
X. Widerruf
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder
ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
MPS-Elektrotechnik
Grabenstrasse 9
53757 St. Augustin
Tel.: 0176/73868062
Email:info@mps-elektro.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per Email) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen werden dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für den etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
XI. Zahlung
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Soweit nicht anders vereinbart, wird die Rechnung am Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar binnen zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug.
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Bei Scheckzahlungen ist das Datum der Einlösung des Schecks, bei Überweisung der Tag, der Gutschrift auf das Konto von MPS-Elektrotechnik maßgeblich. Die Annahme von Wechseln bedarf einer besonderen Vereinbarung.
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Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
XII. Zahlungsverzug
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Bei Zahlungsverzug ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz oder einen nachweisbar höheren Verzugsschaden zu verlangen.
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Bei Zahlungsverzug durch Überschreitung des Zahlungszieles stehen MPS-Elektrotechnik folgende weitere Rechte zu: a) MPS-Elektrotechnik ist berechtigt, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen zu verweigern. Lieferfristen für laufende, noch nicht erfüllte Verträge, werden, ohne dass es einer besonderen Mitteilung bedarf, rückwirkend um die Zeit ab Zahlungsverzug bis zur vollständigen Bezahlung unterbrochen. b) MPS-Elektrotechnik ist berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen aus sämtlichen laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungszieles sofortige Bezahlung vor Lieferung der Ware zu verlangen c) MPS-Elektrotechnik kann die in XIII. vereinbarten Rechte (Eigentumsvorbehaltssicherung) ausüben und/oder von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
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Dieselben Rechte stehen MPS-Elektrotechnik zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt (z.B. anderweitige Zahlungseinstellung, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheck- oder Wechselproteste, Geschäftsaufgabe).
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Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer die bei MPS-Elektrotechnik anfallenden Kosten und Gebühren zu tragen. Außerdem hat der Käufer für sämtliche Kosten aufzukommen, die MPS-Elektrotechnik durch die Beauftragung eines deutschen oder ausländischen Rechtsanwaltes, einschließlich eines Korrespondenzanwaltes, entstehen.
XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, sofern der Käufer Kaufmann ist. Ist dies nicht der Fall, kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
XIV. Eigentumsvorbehalt
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Die Ware der jeweiligen Bestellung bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum von MPS-Elektrotechnik.
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Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für MPS-Elektrotechnik vor, ohne dass für MPS-Elektrotechnik hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verwendung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, MPS-Elektrotechnik nicht gehörenden Waren, steht MPS-Elektrotechnik der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Faktorenwertes zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verwendung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Besteller MPS-Elektrotechnik im Verhältnis des Faktorenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache eingeräumt und diese unentgeltlich für MPS-Elektrotechnik verwahrt.
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Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt MPS-Elektrotechnik jedoch bereits jetzt die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. MPS-Elektrotechnik nimmt diese Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Besteller ermächtigt.
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Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen von Globalabtretungen an Finanzierungsinstitute oder ähnliche Einrichtungen zu verwenden oder sonst wie zu verpfänden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller/Käufer MPS-Elektrotechnik unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese in der Lage sind, ihre Rechte nach § 771 ZPO geltend zu machen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MPS-Elektrotechnik die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den hieraus entstandenen Schaden.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MPS-Elektrotechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen. Der Käufer stimmt dem bereits jetzt zu. MPS-Elektrotechnik ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, wobei der entstandene Schaden gemäß der Regelung in XI. berechnet werden kann.
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Übersteigt der Wert der Sicherungen von MPS-Elektrotechnik die tatsächlichen Forderungen um mehr als 20 Prozent, so gibt MPS-Elektrotechnik auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach ihrer Wahl frei.
XV. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.